Als zentrale Anlaufstelle bieten die Pflegestützpunkte Beratung und Unterstützung für ältere Menschen, pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu allen Fragen der Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. Die Beratung ist kostenlos, verbraucherorientiert und anbieterunabhängig.
Unsere Pflegestützpunkte finden Sie in Reinickendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick.
Unsere Pflegestützpunkte bieten über https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de Videoberatung an. Vereinbaren sie gleich Ihren Termin oder schreiben Sie uns!
Die Pflegestützunkte der Albatros gGmbH Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf veranstalten im Jahr 2024 gemeinsam mit weiteren Pflegestützpunkten und Netzwerkpartnern eine Reihe von digitalen Infoveranstaltungen. Die Termine finden in aller Regel am letzten Mittwoch im Monat statt. Der nächste Termin ist am 30.10.2024 um 16.30 Uhr zum Thema "Pflegeselbsthilfe in der Kontaktstelle PflegeEngagement".
Melden Sie sich gern an unter: infoveranstaltungen@albatrosggmbh.de
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
In der Mediathek von Leben - Pflege - Digital, Kompetenzzentrum Pflege 4.0, finden Sie die Podcast-Folge zu Beratungsangeboten in Berlin. In dieser berichtet Frau Andrea Didszun über das Leistungsspektrum der Berliner Pflegestützpunkte, die kostenlos und unabhängig rund um die Pflege unterstützen. Natürlich geht es dabei auch um die Frage, welche Rolle Pflege 4.0 hierbei spielt. Jetzt reinhören unter:
https://www.lebenpflegedigital.de
Das monatliche Pflegegeld erhöht sich (z.B. bei Pflegegrad 2 von zuvor 316 Euro auf 332 Euro).
Die monatliche Pflegesachleistung erhöht sich (z.B. bei Pflegegrad 2 von zuvor 724 Euro auf 761 Euro).
Das Pflegeunterstützungsgeld kann seit Januar 2024 jedes Jahr für 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Zuvor war es auf insgesamt 10 Arbeitstage begrenzt.
Die Zuschüsse der Pflegeversicherung zum pflegebedingten Eigenanteil bei stationärer Versorgung erhöhen sich im ersten Jahr um 15% (zuvor 5%), im zweiten Jahr um 30% (zuvor 25%), im dritten Jahr um 50% (zuvor 45%) und ab dem vierten Jahr um 75% (zuvor 70%). Zu dem pflegebedingten Eigenanteil gehören auch Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildungsvergütung. Die gesetzliche Änderung hat aber keine Auswirkung auf die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Änderungen bei der Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5:
- Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
- Sie ist bis zu 8 Wochen im Jahr nutzbar (zuvor 6 Wochen).
- Es wird der zweifache Pflegegeldbetrag für enge Verwandte bzw. im Haushalt lebende Personen, die die Verhinderungspflege durchführen, gezahlt (zuvor 1,5 fach).
- (Anteiliges) Pflegegeld wird bei ganztägiger Verhindertungspflege in halber Höhe für bis zu 8 Wochen im Jahr gezahlt (zuvor 6 Wochen).
Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich gern an uns wenden. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail wie folgt:
Pflegestützpunkt Pankow: Mühlenstraße 48, 13187 Berlin,
Tel: 030-475 317 19, pankow@pspberlin.de
Pflegestützpunkt Marzahn-Hellersdorf: Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin,
Tel.: 030-514 30 93, marzahn@pspberlin.de
Pflegestützpunkt Reinickendorf: Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin,
Tel.: 030-498 724 04, maerkischesviertel@pspberlin.de
Pflegestützunkt Treptow-Köpenick: Spreestraße 6, 12439 Berlin,
Tel.: 030-474 747 02, treptow@pspberlin.de
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