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Stehen Sie vor Wohnraumverlust?

Haben Sie Mietschulden?

 

Über die Sicherung der Wohnsituation hinaus, dem Erhalt oder der Erlangung von eigenem Wohnraum oder die Vermittlung einer träger-eigenen Übergangswohnung, ist Hilfe in folgenden Lebensbereichen möglich:

  • Wohnen (z. B. eine Wohnung erhalten bzw. erlangen und in dieser langfristig wohnen zu können)

  • Finanzen (z. B. Sicherstellung der materiellen Existenz, Schuldenbearbeitung mit eventueller Vermittlung an eine Schuldnerberatung)

  • Arbeit und Qualifizierung (z. B. beim Finden einer sinnstiftenden Tätigkeit, Unterstützung beim Verfassen von Bewerbungsunterlagen)

  • rechtliche Angelegenheiten (z. B. Fragen bzgl. Aufenthaltsstatus, Klärung von Geldstrafen / Arbeit bzw. Therapie statt Strafe / anhängigen Strafsachen)

  • Soziales (z. B. Umgang mit Ämtern und Behörden, Postbearbeitung, Weitervermittlung zu Beratungsstellen u.a.)

  • Gesundheit (z. B. Klärung Krankenversicherungsstatus, Kontaktanbahnung zu Ärzten und Psychologen, ggf. Kontaktaufnahme zur Suchtberatung u.a.)

Das Hauptziel der befristeten Betreuung nach §§ 67 f. SGB XII ist die Wiedererlangung selbstständiger Lebensführung in einer eigenen Wohnung als Hauptmieter.


Zur Erreichung Ihrer Ziele können wir Ihnen mit Zustimmung der für Sie zuständigen Sozialen Wohnhilfe im Rahmen des Betreuten Wohnens folgende sozialpädagogische Hilfeleistungen

  • Informationen

  • Beratung

  • Anleitung

  • Unterstützung und Begleitung


in den drei verschiedenen Leistungstypen

  • Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW),

  • Betreutes Einzelwohnen (BEW),

  • Betreutes Gruppenwohnen (BGW)


anbieten.