Wir wollen Kindern helfen, ihr gesetzlich verankertes Recht auf Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach einer Trennung wahrnehmen zu können.
Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der für das Kind wichtigen sozialen Beziehungen und emotionalen Bindungen.
Dabei sollen die Eltern motiviert und befähigt werden, an einer eigenverantwortlichen Lösung zu arbeiten.
Herstellen einer tragfähigen Vereinbarung über den begleiteten Umgang.
Verselbstständigung des Umgangs
Begleiteter Umgang kann auf Wunsch der betroffenen Zustandekommen und/oder vom zuständigen Familiengericht angeordnet, oder vom Jugendamt empflohlen werden. Nach erfolgter Beantragung übernimmt das zuständige Jugendamt in diesen Fällen die Kosten.
Gemeinsame Elterngespräche sind wünschenwert, aber keine Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.